Stadtratsbeschluss
Der Oberbürgermeister
Trier, 23.11.1998
Drucksache 293/98
"Kommunale Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992)" und Erarbeitung einer "Lokalen Agenda 21 für die Stadt Trier"
Berichterstatter: Oberbürgermeister Schröer, Dr. Weinand
Sachbearbeitende Ämter: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Vorbereitungsgruppe "Stadtratsbeschluß Lokale Agenda 21"
Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992) beschlossenen Aktionsprogrammes "Agenda 21" gemäß dem Kapitel 28 eine Lokale Agenda 21 für Trier zu erarbeiten und einen Konsultationsprozeß zur Bevölkerungsbeteiligung zu initiieren. Dabei sollen die Diskussionsergebnisse und Erfahrungen der Charta von Aalborg und des Aktionsplans von Lissabon eingebracht werden.
- Die Stadt Trier bekennt sich zu ihrer Verantwortung, auf lokaler Ebene die notwendigen Strategien für eine zukunftsfähige Entwicklung im 21. Jahrhundert im Rahmen der "Lokalen Agenda 21 für Trier" gemeinsam mit der interessierten Bevölkerung, den Vereinen und Initiativen, der Wissenschaft, der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Kirchen, den Parteien und sonstigen gesellschaftlichen Gruppen zu erarbeiten und umzusetzen. Der in der Agenda 21 benutzte Begriff "nachhaltige Entwicklung (sustainability)" soll in allen Lebens-, Politik-, Verwaltungs- und Wirtschaftsbereichen ein übergeordnetes Handlungsziel sein.
- Die Organisationsplattform des Stadtmarketing "Zukunft Trier 2020" wird für den Prozeß der Lokalen Agenda 21 genutzt. Die in der Begründung dargestellte Organisationsform ist entsprechend den Anforderungen der Lokalen Agenda 21 Trier-spezifisch ergänzt und bietet somit die Möglichkeit, den Prozeß der Lokalen Agenda 21 in Trier charakteristisch auf- und auszubauen.
- Der Stadtrat stimmt zu, daß die bisherige Vorbereitungsgruppe "Stadtratsbeschluß Lokale Agenda 21" den zukünfigen Lenkungsausschuß bildet.
- Zur Finanzierung des Lokale Agenda 21-Prozesses werden ab 1999 Kosten in Höhe von 240.000 DM kalkuliert. Der Rat der Stadt Trier stellt für das Haushaltsjahr 1999 in einem Sonderbudget 50.000,- DM zur Verfügung, mit denen schwerpunktmäßig die Personalkosten von September bis Dezember 1999 finanziert werden sollen, die von Januar bis September 1999 bereits finanziert sind. Über Haushaltsmittel für einen mittelfristigen Zeitraum ab dem Jahr 2000 werden nach Vorlage eines konkreten Arbeitsprogrammes und der Zusage der Mitfinanzierung durch andere Institutionen bis zu einer Höhe von 50 % der Kalkulation von 240.000 DM im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen entschieden.
- Das Controlling des Prozesses hinsichtlich der Projekte und der Kosten- und Finanzierungsaspekte wird einmal jährlich vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit dem Lenkungsausschuß "Lokale Agenda 21" vorbereitet und dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung vorgelegt.
Begründung
Nach der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 (UNCED) ist international anerkannt, daß eine direkte Beziehung zwischen dem kommunalen Handeln vor Ort und den globalen Problemen insbesondere in Umwelt- und Entwicklungsfragen besteht und daß die globalen ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme, die sich heute und im 21. Jahrhundert stellen, vor allem durch einen Wandel der Lebensstile und Verhaltensweisen in den Städten gelöst werden müssen.
Jede Kommune ist nicht nur von den globalen Problemen wie Umweltverschmutzung, Verkehrskollaps, begrenzten (nicht-regenerativen) Energieressourcen und drohenden Klimaveränderungen betroffen, sondern wird immer stärker auch mit Kriegsflüchtigen sowie armuts- und umweltbedingten Wanderungsbewegungen von Menschen konfrontiert. Im Rahmen der Konferenz wurde deshalb das Aktionsprogramm "Agenda 21" unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland von rund 170 Staaten beschlossen.
In der Agenda 21 werden auch die Kommunen aufgefordert, ihren Beitrag für eine Lösung der weltweiten Probleme zu leisten. Die Kommunen werden aufgefordert, "in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft ein(zu)treten und eine kommunale Agenda (zu) beschließen" (s. Anlage 1). Um alle Gruppierungen der Bevölkerung ausdrücklich in den Prozeß der Lokalen Agenda 21 einzubeziehen, soll zukünftig anstelle der Formulierung "Bürgerinnen und Bürger" der Begriff "Bevölkerung" verwendet werden. Damit alle geplanten Maßnahmen von dauerhaftem Erfolg sind, müssen alle Einwohner, also nicht nur die deutschen Bürger, sondern auch die ausländische Bevölkerung, mit einbezogen werden.
Seit 1992 werden bereits in der Stadt Trier zukunfts- und bürgerorientierte Ansätze im Stadtmarketing "Zukunft Trier 2020" entwickelt und umgesetzt. Diese sind auch Grundlage zur Umsetzung konkreter Projekte, in welchen die Bevölkerung direkt beteiligt werden. Das Konzept "Zukunft Trier 2020", die Runden Tische "CO2" und "Ökologisches Bauen", die Stadtteilrahmenpläne sowie der Beitritt zum Klimabündnis und dem Gesunde-Städte-Netzwerk sind daher auch als Grundlagen zur Umsetzung der Beschlüsse der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung zu nutzen.
Der für Trier zu erarbeitende Aktionsplan zur Lokalen Agenda 21 sollte diese bisherigen Beiträge sowohl inhaltlich als auch organisatorisch im Sinne der Zielsetzung der Lokalen Agenda 21 einbeziehen. Erfahrungen von anderen Städten sind Trier-spezifisch zu nutzen.
Mit dem Lokalen Agenda 21-Prozeß sind im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung die zukunftsorientierten Leitbilder und Ziele zu definieren. Auf dieser Grundlage sind entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten und in ein Handlungskonzept einzustellen, das Trier-spezifisch ausgerichtet sein muß und die Grundlagen des vorliegenden Konzeptes "Zukunft Trier 2020" in den jeweiligen Gemeinsamkeiten berücksichtigt. In diesem Handlungskonzept ist die Zukunftsbeständigkeit und -fähigkeit der Entwicklung der Stadt Trier herauszustellen. Der Prozeß der Lokalen Agenda 21 muß umsetzungsorientiert und projektbezogen ausgerichtet werden. Vor dem Hintergrund der Zukunftsfähigkeit ist das Handlungskonzept in seiner kurz- bis langfristigen Perspektive aufzuzeigen.
Dieser Prozeß ist im Rahmen einer breiten Bevölkerungsbeteiligung umzusetzen. Aus den bisherigen Erfahrungen der Bevölkerungsbeteiligung im Rahmen des Stadtmarketing "Zukunft Trier 2020" sind für die Lokale Agenda 21 entsprechende Konzepte zu erarbeiten, die aufzeigen, wie breite Bevölkerungsschichten in diesen Konsultationsprozeß einzubeziehen und zu engagieren sind.
Über entsprechende Evaluations- und Controllingmechanismen ist die Zielerreichung und Umsetzung des Handlungskonzeptes zu prüfen. Zu diesem Zweck sollte, aufbauend auf der Veranstaltung "Stadtmarketing - Zukunft Trier 2020 und Lokale Agenda 21" vom 04.06.1998, jährlich eine Präsentation der Zwischenergebnisse (u. U. im Rahmen einer Zukunftswerkstatt) unter Zuhilfenahme des Forums "Zukunft Trier 2020" veranstaltet werden.
Im Rahmen der projektbezogenen Schwerpunktsetzung und zur Intensivierung der Bevölkerungsbeteiligung sind entsprechende Fachforen einzurichten. Die in der Anlage 2 dargestellte Organisationsstruktur baut auf der vorhandenen Plattform der Organisation des Stadtmarketing "Zukunft Trier 2020" auf.
Lenkungsausschuß Lokale Agenda 21: (fester Kreis)
Der Lenkungsausschuß ist für die Erstellung des Entwurfs der Lokalen Agenda 21 für Trier verantwortlich.
Aufgabenbeschreibung:
- Vorbereitung und Mitarbeit im Forum "Zukunft Trier 2020"
- Controlling der Koordinationsstelle Lokale Agenda 21
- Vollzug der Lokalen Agenda 21, die vom Stadtrat beschlossen wurde
- Vorschlag/Empfehlung eines Lokale Agenda 21-Bewertungssystems
- Verabschiedung eines Arbeits- und Finanzierungsprogramms Lokale Agenda 21
- Entwurf einer mittelfristig tragfähigen Organisationsstruktur
"Koordinationsstelle" Lokale Agenda 21:
Personelle Ausstattung:
1 Vollzeitkraft, 1 halbtagsbeschäftigte Sekretärin
Aufgabenbeschreibung:
- operationelle Einheit; Umsetzung des Arbeitsprogramms "Lokale Agenda 21"
- Aufbereitung von Projektvorschlägen, Themen und Ideen sowie Weiterleitung an Arbeitsgruppen bzw. Lenkungsausschuß
- Zusammenführung von Lokale Agenda 21-Prozessen in der Stadt Trier
- Kommunikation und Informationsaustausch mit anderen Städten und der Universität (evtl. gemeinsame Projekte)
- Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von öffentlichen Veranstaltungen
- Koordination der Bevölkerungsforen mit der Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21 und dem Lenkungsausschuß
- Dokumentation der laufenden Agenda-Aktivitäten
- projektbezogene Finanzierung/Akquisition von Fördermitteln
- Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21
Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21:
Personelle Ausstattung:
Vertreter von Institutionen und Bevölkerungsforen sowie "Lokale Agenda 21-Akteure"
Aufgabenbeschreibung:
- Entwicklung nachhaltiger/zukünftiger Projekte
- Diskussion und Entwicklung eines Lokale Agenda 21-Bewertungssystems
- Motivation von Personen und Gruppen zur Mitarbeit am Lokale Agenda 21 Prozeß
- Vorbereitungsarbeit für Entscheidungsträger
- Anschieben von Lokale Agenda 21-Projekten
- Formulierungsvorschläge von Leitbildern und Zielvorstellungen erarbeiten
- Ideen sollen aufgenommen und umgesetzt werden
Der Lenkungsausschuß ist mit den bisherigen Teilnehmern des Vorbereitungskreises zum Stadtratsbeschluß zu besetzen. Damit wird auf eine Gruppe zurückgegriffen, die in der Sitzung "Stadtmarketing Zukunft Trier 2020 und Lokale Agenda 21" vom 04.06.1998 auf breiter Ebene gemeinsam festgelegt wurde und insbesondere in den vergangenen 4 Monaten intensiv, konstruktiv und kontinuierlich an der Vorbereitung des Stadtratsbeschlusses und damit an der Thematik zusammengearbeitet hat. In diesem Ausschuß sind wichtige Gruppierungen vertreten.
Die Teilnehmerzahl in der Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21 sollte - wie die übrigen Arbeitsgruppen - auf max. 25 Personen fixiert werden, die projektbezogen in der konkreten Arbeit jedoch ergänzt werden kann. Die Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21 ist zur Bevölkerungsbeteiligung nach außen wirksam und z. B. in sogenannten Foren zu organisieren.
Die Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21 ist somit die Schnittstelle nach außen. Als eine Form der Bevölkerungsbeteiligung ist mindestens einmal jährlich eine breite Öffentlichkeitskampagne mit entsprechenden Präsentationen über die geleistete Arbeit durchzuführen.
Darüber hinaus ist zu überlegen, inwieweit die von der Stadt Trier begonnene Bevölkerungsbeteiligung zu Stadtteilrahmenplänen als Instrument der Bevölkerungsbeteiligung zur Konkretisierung der Lokalen Agenda 21 mit genutzt werden kann.
Die Kosten des Lokale Agenda 21-Prozesses wurden wie folgt kalkuliert:
| Kosten | |
|---|---|
| 1,0 Stelle (BAT III) | 100.000 DM |
| 0,5 Stelle (Sekretariat, BAT VII) | 30.000 DM |
| Werkverträge | 20.000 DM |
| Öffentlichkeitsarbeit | 25.000 DM |
| Moderation | 10.000 DM |
| Sachkosten/Koordination | 30.000 DM |
| 215.000 DM | |
| zzgl. Projekte | 25.000 DM |
| Gesamtkosten | 240.000 DM |
Die mittelfristige Finanzierung dieser Prozeßkosten sind an die Vorlage und Verabschiedung eines noch zu erstellenden Arbeitsprogrammes zu binden. Die Stadt Trier sollte sich bereit erklären, 50 % der kalkulierten Kosten zu finanzieren, wenn - nach Vorlage und Abstimmung des Arbeitsprogramms - die komplementäre Finanzierung in Höhe von 50 % gesichert ist.
Das Arbeitsprogramm und die Ko-Finanzierung sind bis Sommer 1999 zu erbringen.
Anlage 1
In Kapitel 28 der Agenda 21 heißt es darüber hinaus wörtlich:
"In diesem Bereich sind folgende Ziele vorgesehen:
a) Bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozeß unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer kommunalen Agenda 21 für die Gemeinschaft erzielt haben;
b) Bis 1993 soll die internationale Staatengemeinschaft einen Konsultationsprozeß eingeleitet haben, dessen Ziel eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist;
c) Bis 1994 werden Vertreter von Verbänden der Städte und anderen Kommunen den Umfang der Zusammenarbeit und Koordination intensiviert haben, deren Ziel die Intensivierung des Austausches von Informationen und Erfahrungen zwischen Kommunen ist;
d) Alle Kommunen in jedem einzelnen Land sollen dazu angehalten werden, Programme durchzuführen und zu überwachen, deren Ziel die Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungs-, Planungs-, und Umsetzungsprozessen ist."
Bekräftigt wurde die Notwendigkeit eines Lokale-Agenda-21-Prozesses für die Kommunen der Bundesrepublik Deutschland durch den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages "Stärkung der kommunalen Nord-Süd-Arbeit, Förderung der Lokalen Agenda 21, Umsetzung der Charta von Berlin" (BT-Drs. 12/6263) worin es heißt:
"Der Deutsche Bundestag begrüßt die Aufforderung an die Kommunen der Welt, Konzepte für eine nachhaltige Entwicklung öffentlich zu diskutieren und bis 1996 einen Konsens über die lokale Agenda herzustellen [...] Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dieser neuen entwicklungspolitischen Kraft, die sich vor Ort um die Beteiligung der Bevölkerung durch den umfassenden Aufbau dezentraler Strukturen und Netzwerke kümmert, alle notwendige Unterstützung durch die jeweils zuständigen Einrichtungen zukommen zu lassen."
Mehrere hundert Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland sind dieser Aufforderung der Agenda 21 gefolgt und haben - durch einen Stadtratsbeschluß legitimiert - begonnen, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Maßnahmen in fast allen kommunalen Handlungsfeldern zu erarbeiten und umzusetzen.
"Die Zukunftsbeständigkeit des Gemeinwesens muß beschlossene Sache sein, wenn sie als langfristiges Ziel der Kommunalentwicklung Wirkung entfalten soll. Wie andere kommunale Programme muß eine Lokale Agenda 21, damit sie umgesetzt wird, vom gewählten Rat beschlossen werden.
Dies gilt für das Aktionsprogramm selbst, aber auch bereits für den Prozeß seiner Erstellung."
